Früher wurde der Ort teilweise als Kirchheim an der Mindel, Kirchheim an der Flossach, Kirchheim bei Augsburg oder neuerdings fälschlich als Kirchheim im Allgäu bezeichnet. Der Ort wurde stark von den Fuggern geprägt
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
2748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87757
Vorwahl
08266
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim in Schwaben
Hauptstraße 1
87757 Kirchheim in Schwaben
2. Landratsamt Unterallgäu
Bgm.-Fischer-Straße 2
87719 Mindelheim
3. Finanzamt Memmingen
Am Schießstand 2
87700 Memmingen
Gemeinde Kirchheim in Schwaben – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ in Kirchheim ist in Kraft getreten, wie durch die amtliche Bekanntmachung vom 26.07.2024 bestätigt wurde. Zudem wurde die 19. Änderung des Flächennutzungsplans im selben Bereich genehmigt und bekannt gemacht. Es gibt umfangreiche Dokumente, einschließlich Begründungen, Umweltberichten und Gutachten zur Geräuschbelastung durch Straßenverkehr, die zum Planungsprozess gehören.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.